WAHL ZUM VERWALTUNGSRAT IN DEN KIRCHENGEMEINDEN

Auslegung der Wählerlisten

Am 27.04./28.04.2024 finden die Ergänzungswahlen für die Verwaltungsräte im Bistum Fulda statt. Der Verwaltungsrat verwaltet das kirchliche Vermögen in den Kirchengemeinden und vertritt die Kirchengemeinde in Vermögensfragen. Zu seiner Hauptaufgabe gehört der Beschluss über den Haushaltsplan der Kirchengemeinde und die Feststellung der Jahresrechnung. Finanzielle Fragen, Personalentscheidungen und die Begleitung und Abwicklung von baulichen Maßnahmen sind Themen der Verwaltungsräte. Ich danke allen bisherigen Verwaltungsratsmitgliedern für Ihr Engagement und auch denen, die sich zur Kandidatur bereit erklären. Wahlberechtigt sind alle, die an den vorgenannten Wahltagen 18 Jahre alt sind und seit mindestens 3 Monaten in der Kirchengemeinde ihren ständigen Wohnsitz haben. Die Aufstellung der wahlberechtigten Gemeindemitglieder ergibt sich aus der Wählerliste

von Montag, 11. März 2024 bis einschließlich Montag, 18. März 2024

liegen die Wählerlisten für alle Wahlberechtigten der nachstehenden katholischen Kirchengemeinden im Zentralen Pfarrbüro, Eusebius-Breitung-Platz 2, 36132 Eiterfeld zu den Bürozeiten zur Einsichtnahme aus

Montag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag
09.00 Uhr -12.00 Uhr


Dienstag und Donnerstag
17.00 Uhr -19.00 Uhr 

Kirchengemeinden

St. Georg Eiterfeld und Filialkirchengemeinden Leibolz, Leimbach und Malges
St. Laurentius Ufhausen, Unterufhausen, Mansbach
St. Joseph Großentaft-Soisdorf-Treischfeld
St. Johannes d.T. und St. Cäcilia Rasdorf-Grüsselbach-Setzelbach
Pfarrkuratie Pauli Bekehrung Wölf, Mengers, Oberweisenborn

Einsprüche gegen die Wählerliste sind bei den zuständigen Verwaltungsräten über das Zentrale Pfarrbüro unter Angabe der Gründe einzulegen. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einsprüche nicht mehr zulässig. Zur Erhebung des Einspruchs ist jedes wahlberechtigte Mitglied der Kirchengemeinde berechtigt.


Pfarrer Markus Blümel